Gerne unterstütze ich Sie bei der Ausbildung einen Hundes zum Assistenzbegleithund/ Therapiehund/ Besuchshund/ Diabeteswarnhund.

Die Ausbildung findet in der Regel im Einzeltraining statt. Hin und wieder sind auch Theorie- oder Trainingseinheiten in kleinen Gruppen möglich.

Der Hund wird individuell auf Ihre und Bedürfnisse ausgebildet. Nach sorgfältiger Anamnese legen wir fest welche Aufgaben Ihr zukünftiger Assistenzhund für Sie übernehmen soll.

Die Kosten für eine Assistenzhundeausbildung variieren sehr. Sie sind abhängig von den Aufgaben, die der Hund übernehmen soll, sowie Ausbildungsstand des Hundes und des Hundehalters.

Fragen Sie unverbindlich Ihren eigenen Helfer auf 4 Pfoten an. Ich berate Sie gerne.

 

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Assistenz-Begleithunde  helfen und begleiten ihre Menschen im Alltag und übernehmen kleine Aufgaben um ihnen das tägliche Leben zu erleichtern. Doch ein Assistenz-Begleithund ist weit mehr als nur ein fleißiger Helfer. Als treuer Begleiter gibt er  Sicherheit, Nähe und Zuwendung und ist wortwörtlich Türöffner zurück in die Gesellschaft.

Ein Diabeteswarnhund kann vor einer Hypo- oder Hyperglykämie rechtzeitig warnen. Er hat gelernt Schwankungen im Blutzuckerspiegel zu erkennen, anzuzeigen und seiner Ausbildung entsprechend zu agieren. Der ausgebildete Diabeteswarnhund unterstützt den Diabetiker dabei kritische Situationen zu vermeiden oder im Notfall Hilfe zu holen.  

In sozialen und medizinischen Einrichtungen wie Kindergärten, Kinder- und Jugendheimen oder Seniorenheimen bereichert ein Therapie- oder Besuchshund das alltägliche Leben.  Schon allein die Anwesenheit eines Hundes führt bei den Betroffenen zu einem deutlichen Abbau von Stress und Angst. Somit zeigt die Anwesenheit eines Therapiehundes seinen Erfolg vor allem im psychosozialen Bereich.  

Der Epilepsiewarnhund kann  Anzeichen erkennen, die auf einen kommenden Anfall hinweisen.

Auf Kommando oder auch eigenständig führt der Hund nun notwendige Aufgaben aus, um seinem Menschen zu helfen. Welche Aufgaben dies sein können, wird je nach Erforderlichkeit trainiert.

Seit dem 01. Juli 2021 ist das neue BGG in Kraft. Regelungen für Assistenzhunde sind im Abschnitt 2b, § 12e – 12l, festgelegt.

Einzusehen hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/BJNR146800002.html#BJNR146800002BJNG000800377

Die Verordnung wurde am 22.12.2022 verkündet und tritt in Kraft ab 01.03.2023.

Einzusehen hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/assistenzhundeverordnung.html

Die Verordnung regelt die Anforderungen an die Eignung als Assistenzhund, die Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden und Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften sowie die Zulassung von Ausbildungsstätten und Prüfern. Ferner enthält die Verordnung eine Übergangsregelung für heute bereits ausgebildete und geprüfte Assistenzhunde sowie für Assistenzhunde, die sich vor dem 1. Juli 2023 in Ausbildung befinden und bis zum 30. Juni 2024 geprüft werden. Schließlich sieht die Verordnung eine einheitliche Kennzeichnung aller Assistenzhunde vor.

Assistenzhunde e.V. hält weitere Informationen zur Mensch - Hund Gemeinschaft für Sie bereit

 

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