Seit dem 01. August 2014 muss jeder, der gewerblich Hunde für dritte ausbildet oder dritte anleitet Hunde auszubilden, sachkundig sein.
(§ 11 TierSchuG. Sachkunde für Hundetrainer)

Die Inhaber einer Hundeschule müssen eine behördliche Erlaubnis vorweisen.  Fragen Sie gezielt nach und lassen Sie sich die Erlaubnis zeigen bei der Suche nach einem geeigneten Hundetrainer. Aufsichtsführend sind die jeweiligen Veterinärämter.

Zusätzlich zu meiner abgeschlossenen Ausbildung zur Hundetrainerin mit Schwerpunkt Assistenzhundetraining, habe ich mich einer Schulung und Prüfung der IHK zur "Hundeerzieherin und Verhaltensberaterin IHK" gestellt.

Hintergrund der Zertifikatsprüfung ...

Der BHV ist als Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater die größte unabhängige Berufsorganisation im Bereich Hundetraining in Deutschland. Da der Beruf des Hundetrainers nicht geschützt ist, darf sich jeder, egal mit welcher vorhandenen oder nicht vorhandenen Vorbildung, so nennen. Daher setzt sich der Berufsverband BHV für die Schaffung eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufes ein. Dem BHV ist es in Zusammenarbeit mit der IHK gelungen, eine qualitativ hochwertige und anerkannte Weiterbildung für die Branche mit Abschluss `Hundeerzieher und Verhaltensberater IHK` zu entwickeln.  Ich begrüße diese Entwicklung sehr und habe die Chance einer Zertifikatsüberprüfung durch die IHK gerne genutzt. Inhalte waren unter anderem: Anatomie, Neurophysiologie, Zucht, Haltung, Ernährung, Ethologie, Lernverhalten und Problemverhalten nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen, Clickertraining, Aufbau von Trainingseinheiten, Erstellen von Trainingsplänen und rechtliche Grundlagen im Umgang mit Hunden.


Es ist unsere Pflicht als Hundehalter, unserem Hund ein Lebensumfeld zu schaffen, indem der Hund sich beschützt und versorgt fühlt. Ist dies erfüllt, wird unser Hund uns aus Überzeugung folgen.



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